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   BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94   

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BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94 (https://dejure.org/1995,411)
BayObLG, Entscheidung vom 16.03.1995 - 1Z BR 82/94 (https://dejure.org/1995,411)
BayObLG, Entscheidung vom 16. März 1995 - 1Z BR 82/94 (https://dejure.org/1995,411)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftes Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Erbscheinseinziehung; Erbeinsetzung durch letztwillige Verfügung; Zuwendung eines Vermächtnisses; Auslegungsmaßstab bei vertragsmäßigen letztwilligen Verfügungen; Zuwendung einzelner Vermögensgegenstände als Erbeinsetzung; ...

  • Prof. Dr. Lorenz

    Keine Anfechtung der Erbschaftsannahme wegen Irrtums über den Nachlaßwert bei bekannter Nachlaßzusammensetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung einer Erbschaftsannahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 904
  • FGPrax 1995, 122
  • FamRZ 1996, 59
  • BayObLGZ 1994, 313
  • BayObLGZ 1995 Nr. 22
  • BayObLGZ 1995, 120
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94
    Bei der Auslegung eines Erbvertrags muß bei vertragsmäßigen Verfügungen (§ 2278 Abs. 1 BGB ) der erklärte übereinstimmende Wille der Vertragsparteien ermittelt werden, gegebenenfalls ist § 157 BGB heranzuziehen (vgl. BGH NJW 1989, 2885 ; BayObLGZ 1994, 313/319; Palandt/Edenhofer Überblick vor § 2274 Rn. 8).

    Die Anfechtung der Erbschaftsannahme wegen Irrtums des pflichtteilsberechtigten Erben richtet sich nach § 119 BGB (vgl. BGH NJW 1989, 2885 ; Staudinger/Ferid/Cieslar Rn. 20, BGB -RGRK/Johannsen Rn. 3, Soergel/Dieckmann Rn. 9, Erman/Schlüter Rn. 2, MünchKomm/Frank Rn. 11, Palandt/Edenhofer Rn. 1, jeweils zu § 2308; Lange/Kuchinke Lehrbuch des Erbrechts 3. Aufl. § 39 V 9 a; Kraiß BWMotZ 1992, 31/33).

  • BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93

    Handschriftliche Änderung eine eigenhändigen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94
    Dies ist im Zweifel anzunehmen, wenn der zugewendete Gegenstand die anderen Vermögensgegenstände an Wert so sehr übersteigt, daß anzunehmen ist, der Erblasser habe im wesentlichen in diesem Gegenstand seinen Nachlaß erblickt (vgl. BayObLGZ 1992, 296/299 und BayObLG FamRZ 1995, 246/248, jeweils m.w.Nachw.).

    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, daß insoweit die Vorstellungen maßgeblich sind, die die testierenden Ehegatten im Zeitpunkt der Errichtung des Erbvertrags über die voraussichtliche Zusammensetzung des Nachlasses und den Wert der in diesen fallenden Gegenstände hatten (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 246/248 und NJW-RR 1993, 581/582).

  • BayObLG, 10.12.1992 - 1Z BR 45/92

    Testamentsauslegung, "die Bedachten sollen die Vermögensverhältnisse regeln,

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94
    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, daß insoweit die Vorstellungen maßgeblich sind, die die testierenden Ehegatten im Zeitpunkt der Errichtung des Erbvertrags über die voraussichtliche Zusammensetzung des Nachlasses und den Wert der in diesen fallenden Gegenstände hatten (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 246/248 und NJW-RR 1993, 581/582).

    (6) Im übrigen hängt die Stellung als Erbe nicht begriffsnotwendig davon ab, ob ihm nach Erfüllung der Nachlaßverbindlichkeiten noch ein mehr oder weniger großer Vorteil aus der Erbschaft verbleibt (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 581 /582; Palandt/Edenhofer § 2087 Rn. 3).

  • OLG Hamm, 16.07.1981 - 15 W 42/81

    Rechtsirrtum bei der Erbschaftausschlagung im Falle des § 2306 Abs. 1 Satz 1 BGB

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94
    Der nicht erkannte Eintritt einer zusätzlichen Rechtswirkung, hier der pflichtteilsrechtlichen Folgen der Erbschaftsannahme, ist jedoch als Motivirrtum anzusehen und daher unbeachtlich (vgl. OLG Hamm OLGZ 1982, 41/49; Staudinger/Dilcher Rn. 35, 36, BGB -RGRK/Krüger-Nieland Rn. 28, Palandt/Heinrichs Rn. 15, jeweils zu § 119; Palandt/Edenhofer Rn. 3, Soergel/Stein Rn. 2, jeweils zu § 1954; von Lübtow Erbrecht 2. Halbband S. 708/709; Kraiß BWNotZ 1992, 31/33; Schwab JuS 1965, 432/437).
  • BayObLG, 29.10.1987 - BReg. 1 Z 2/87

    Erbschaftsannahme; Ausdrücklich; Irrtum; Anfechtung; Begründung; Kenntnis;

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94
    Diese Erklärung kann nicht mit der Begründung angefochten werden, der Annehmende habe nicht gewußt, daß er die Erbschaft ausschlagen könne (vgl. BayObLGZ 1987, 356/358).
  • BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 3/93

    Beschwerdeberechtigung hinsichtlich der Heraufsetzung des Geschäftswertes für ein

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94
    Das insoweit maßgebende wirtschaftliche Interesse des Rechtsbeschwerdeführers.am Erfolg seines Rechtsmittels (vgl. BayObLGZ 1993, 115/177) bemißt sich nach dem Pflichtteilsanspruch, den er geltend machen könnte, wenn er nicht Erbe geworden wäre.
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94
    Es geht um die Klärung der Frage, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (vgl. BGH NJW 1993, 256 ).
  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94
    Im Verfahren der weiteren Beschwerde kann die vom Gericht der Tatsacheninstanz vorgenommene Auslegung nur auf Rechtsfehler nachgeprüft werden, nämlich ob sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, dem klaren Sinn und Wortlaut der Urkunde nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (vgl. BayObLGZ 1991, 173/176 und ständige Rechtsprechung).
  • BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93

    "Übergehen" des Ehegatten i.S.v. § 2079 BGB

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94
    a) Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde, die das Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfen hat (vgl. BayObLGZ 1993, 389/391), hat das Landgericht zutreffend bejaht.
  • BayObLG, 26.05.1992 - 1Z BR 2/92

    Rechtliches Gehör des Erben

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94
    Die Beschwerdebefugnis des Rechtsbeschwerdeführers ergibt sich bereits aus der Zurückweisung seiner Erstbeschwerde (§ 20 Abs. 1 FGG , vgl. BayObLGZ 1992, 162/163).
  • BayObLG, 19.10.1992 - 1Z BR 13/92
  • BayObLG, 20.12.1993 - 1Z BR 33/93

    Anfechtung einer Erbschaftsausschlagung wegen Irrtums bei Grundstücken in der

  • BayObLG, 04.01.1991 - BReg. 1a Z 18/90

    Antrag auf Erteilung eines Teilerbscheins; Voraussetzungen für einen

  • BayObLG, 28.11.1990 - BReg. 1a Z 43/90

    Einsetzung als Nacherbe durch Erbvertrag; Unrichtigkeit eines Erbscheins;

  • KG, 20.03.1989 - 24 W 4238/88

    Freiwillige Gerichtsbarkeit; Protokoll; Protokollvorschrift; Geltung; Anwendung

  • BayObLG, 14.06.1977 - BReg. 1 Z 17/77
  • BayObLG, 15.03.1988 - BReg. 1 Z 67/87
  • BGH, 05.07.2006 - IV ZB 39/05

    Anfechtung der Ausschlagung der Annahme der Erbschaft durch den

    An dieser Entscheidung sieht es sich durch die Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts gehindert (BayObLG NJW-RR 1995, 904, 906; ZEV 1998, 431, 432), wonach bei Annahme der Erbschaft der Verlust des in § 2306 Abs. 1 Satz 2 BGB vorgesehenen Ausschlagungsrechts sowie des nach Ausschlagung zu beanspruchenden Pflichtteilsanspruchs nur mittelbare Rechtsfolgen sind, auf deren Unkenntnis eine Anfechtung der unmittelbar erklärten Erbschaftsannahme nicht gestützt werden könne.

    Deshalb kann auch derjenige, dem ein Erbschein antragsgemäß erteilt worden ist, gegen dessen Erteilung Beschwerde mit dem Ziel der Einziehung einlegen (BayObLG FamRZ 1991, 617, 618; NJW-RR 1995, 904; OLG Hamm ZEV 2003, 31, 32).

    b) Im Sinne dieser Unterscheidung geht das Bayerische Oberste Landesgericht - wie einleitend erwähnt - bei der Anfechtung einer ausdrücklich erklärten Erbschaftsannahme davon aus, dass die unmittelbar angestrebte Rechtsfolge einer solchen Erklärung allein das Ziel sei, die Stellung als Erbe einzunehmen; der infolgedessen eintretende Verlust des Wahlrechts nach § 2306 Abs. 1 Satz 2 BGB sei dagegen nur eine mittelbare Rechtsfolge, deren Unkenntnis die Anfechtung nicht rechtfertige (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 904, 906; ZEV 1998, 431, 432).

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2016 - 3 Wx 12/16

    Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft wegen Irrtums über die Zugehörigkeit

    Wer eine Erbschaft für finanziell uninteressant gehalten und daher ausgeschlagen hat, kann dies nicht anfechten, wenn sich später das Vorhandensein eines wertvollen Nachlassgegenstandes herausstellt oder sich ein Nachlassgegenstand als wertvoller herausstellt, als bei der Ausschlagung angenommen wurde (Senat, Beschluss vom 5. September 2008 - I-3 Wx 123/08; BayObLG NJW-RR 1995, 904; Otte, in: Staudinger, BGB; Neubearbeitung 2008, § 1954 Rn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2008 - 3 Wx 123/08

    Keine Ausschlagungsanfechtung wegen irrtümlicher Annahme eines überschuldeten

    Ein Irrtum über die Größe des Nachlasses berechtigt dagegen grundsätzlich nicht zur Anfechtung (BayObLG NJW-RR 1995, 904= FamRZ 1996, 59; Erman/Schlüter Rn 5; Soergel/Stein Rn 5; MünchKomm/Leipold Rn 11 (Staudinger-Otte BGB 2008 § 1954 Rdz. 14).

    Wer eine Erbschaft für finanziell uninteressant gehalten und daher ausgeschlagen hat, kann dies nicht anfechten, wenn sich später das Vorhandensein eines wertvollen Nachlassgegenstandes herausstellt oder sich ein Nachlassgegenstand als wertvoller erweist, als bei der Ausschlagung angenommen wurde (Staudinger-Otte, a.a.O.; BayObLG NJW-RR 1995, 904 (Ackerland/ Bauland).

  • OLG Hamm, 20.09.2005 - 15 W 188/05

    Anfechtbarkeit der Versäumung der Ausschlagungsfrist

    2) Wegen Abweichung von den Entscheidungen des BayObLG in NJW-RR 1995/904 sowie FGPrax 1998, 146 wird die Sache gem. § 28 Abs. 2 FGG dem BGH vorgelegt.

    Einer dahingehenden Entscheidung stehen jedoch die auf weitere Beschwerde ergangenen Beschlüsse des 1. Zivilsenats des BayObLG vom 16.03.1995 - 1Z BR 82/94 - (veröffentlicht u.a. in NJW-RR 1995, 904) und vom 28.04.1998 - 1Z BR 26/93 - (veröffentlicht u.a. in FGPrax 1998, 146) entgegen.

    Folglich ist sie auch berechtigt, die Einziehung eines von ihr als unrichtig erachteten Erbscheins zu betreiben, und zwar ungeachtet des Umstandes, dass dieser zunächst auf ihren eigenen Antrag erteilt worden ist (BayObLG NJW-RR 1995, 904; Senat FGPrax 2002, 239).

    Der gegenteilige Standpunkt wird von dem BayObLG eingenommen, das in zeitlich zwei vorausgegangenen Entscheidungen (NJW-RR 1995, 904, 906 sowie FGPrax 1998, 146) jeweils für die Fallkonstellation, dass in einer nach bayerischem Landesrecht durchgeführten Nachlassverhandlung ausdrücklich die Annahme der Erbschaft erklärt worden war, die Fehlvorstellung, die Erklärung führe (entgegen § 2306 Abs. 1 S. 2 BGB) nicht zu einem Verlust des Pflichtteilsrechts, zu den ferneren Rechtswirkungen des Rechtsgeschäfts gerechnet und demzufolge als unbeachtlichen Motivirrtum behandelt hat.

  • OLG Schleswig, 31.07.2015 - 3 Wx 120/14

    Anforderungen an die Erklärung der Irrtumsanfechtung

    Deshalb unterliegt derjenige, der trotz fehlenden Annahmewillens die Ausschlagungsfrist verstreichen lässt, weil er über ihr Bestehen, ihren Lauf oder die Rechtsfolgen ihres Ablaufs irrt, einem nach § 119 Abs. 1 BGB beachtlichen Irrtum über den Inhalt der von ihm durch schlüssiges Verhalten abgegebenen Erklärung (grundlegend RGZ 143, 419; Frieser/Schlünder, 4. Aufl. 2013, § 1954; Hausmann/Hohloch/Ruby/Uricher, Handbuch des Erbrechts, 2008, Kap. 2 Rnrn. 215 f; ebenso bei gänzlich fehlender Kenntnis vom Ausschlagungsrecht: BayObLGZ 1983, 153, 162 f; Damrau/Tanck, 3. Aufl. 2014, § 1954 Rn. 6; MüKoBGB/Leipold, § 1954 Rn. 6; Palandt/Weidlich, 74. Aufl. 2015, § 1954 Rn. 3; Staudinger/Otte, Bearb. 2008, § 1954 Rn. 4; anders bei ausdrücklicher Annahmeerklärung, BayObLG FamRZ 1996, 59, 61; BayObLG …
  • OLG Köln, 19.08.2014 - 2 Wx 213/14

    Wirksamkeit der Ausschlagung der Erbschaft nach Abschluss eines

    Damit konnte sich die Erbin nur durch eine wirksame Anfechtung der Annahme (§ 1954 BGB) von der Annahme lösen (BGH, NJW 1989, 2885; BayObLG, NJW-RR 1995, 904 [906]).
  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei

    Ein Anfechtungsgrund ist aber nur dann gegeben, wenn der Irrtum bezüglich der Überschuldung des Nachlasses auf falschen Vorstellungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Nachlasses, hinsichtlich des Bestandes an Aktiva oder Passiva beruht (vgl. BayObLG MittRhNotK 1979, 159/161; NJW-RR 1999, 590/592); dagegen können eventuelle Fehlvorstellungen über den Wert der zum Nachlass gehörenden Gegenstände die Anfechtung der Annahme oder Ausschlagung nicht begründen, weil der Wert der Nachlassgegenstände oder des Nachlasses als solcher keine verkehrswesentliche Eigenschaft im Sinn von § 119 Abs. 2 BGB darstellt (BGH LM § 779 BGB Nr. 2; BayObLGZ 1995, 120/126; NJW-RR 1999, 590/592; Staudinger/Otte § 1954 Rn. 7 und 8).
  • BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95

    Verwaltungsvollstreckung und Abwicklungsvollstreckung aufgrund gemeinschaftlichen

    Daher gelten für die Auslegung insoweit die allgemeinen Grundsätze der Testamentsauslegung, so daß es auf den Willen des Erblassers, nicht auf den übereinstimmenden Willen beider Vertragspartner ankommt (BayObLGZ 1994, 313/319).

    Haben Eheleute gemeinschaftlich in einem Testament oder Erbvertrag eine in sich geschlossene Regelung für ihre Vermögensnachfolge getroffen, so kann auch diesem Umstand für die Ermittlung des in einer einseitigen Verfügung niedergelegten Erblasserwillens Bedeutung zukommen (BayObLGZ 1994, 313/319).

    Den Geschäftswert des Verfahrens der weiteren Beschwerde insgesamt setzt der Senat gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1, § 131 Abs. 2 , § 113 Satz 2, § 30 Abs. 2 Satz 2 KostO (vgl. BayObLGZ 1994, 313/325) in Übereinstimmung mit dem Landgericht auf 200.000 DM fest.

  • OLG München, 18.09.2008 - 31 Wx 8/08

    Erbvertrag von Ehegatten: Auslegung einer Änderungsklausel hinsichtlich der

    Die Auslegung einer erbvertragsmäßigen Verfügung i. S. von § 2278 BGB, durch die zu ermitteln ist (§§ 133, 157 BGB), was die Vertragsteile im maßgebenden Zeitpunkt der Errichtung des Erbvertrages erklärt haben, und wie das Erklärte aus der Sicht des anderen Teils zu verstehen war (BGHZ 106, 359/361), obliegt dem Gericht der Tatsacheninstanz und unterliegt nur einer eingeschränkten rechtlichen Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BayObLGZ 1995, 120/123).
  • BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96

    Anfechtung des Erbvertrages bei Irrtum über Bindungswirkung - Beweiswürdigung

    (1) Die Auslegung einer erbvertragsmäßigen Verfügung im Sinn von § 2278 BGB , durch die zu ermitteln ist (§§ 133, 157 BGB ), was die Vertragsteile im maßgebenden Zeitpunkt der Errichtung des Erbvertrags erklärt haben, und wie das Erklärte aus der Sicht des anderen Teils zu verstehen war (BGHZ 106, 359/361; BayObLGZ 1994, 313/319 und 1995, 120/123; Palandt/Edenhofer BGB 56. Aufl. Überblick vor § 2274 Rn. 8 m.w.N.), obliegt dem Gericht der Tatsacheninstanz (vgl. BGHZ 80, 246/249 und 86, 41/45; BayObLG FamRZ 1989, 1353/1354) und unterliegt nur einer eingeschränkten rechtlichen Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht (vgl. BayObLGZ 1995, 120/123 m.w.N.).
  • BayObLG, 11.01.1999 - 1Z BR 113/98

    Nachlaßverbindlichkeit als verkehrswesentliche Eigenschaft einer Erbschaft

  • OLG Hamm, 18.03.2004 - 15 W 38/04

    Anfechtung der Annahme der Erbschaft wegen Beschränkung durch eine angeordnete

  • OLG Hamm, 28.06.2004 - 15 W 213/04

    Auslegung einer letztwilligen Verfügung: Erbvertrag oder Ehegattentestament

  • BayObLG, 11.11.2002 - 1Z BR 53/01

    Auslegung eines Erbvertrages - gegenseitige Erbeinsetzung mit

  • OLG Karlsruhe, 03.05.2007 - 19 U 58/05

    Anfechtung der Annahme einer Erbschaft

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2020 - 3 Wx 167/19

    Anfechtung einer Erbausschlagung wegen Eigenschaftsirrtums; Annahme der

  • BayObLG, 28.04.1998 - 1Z BR 26/98

    Voraussetzungen für eine weitere Beschwerde gegen die Aufhebung eines

  • BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 248/96

    Auslegung eines Testaments - Testamentsvollstreckung zur Erfüllung einer Auflage

  • BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95

    Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des

  • BayObLG, 27.06.1996 - 1Z BR 148/95

    Erbeinsetzung derselben Person unter verschiedenen Bedingungen und mit

  • OLG Zweibrücken, 01.07.2004 - 3 W 102/04

    Wirksamkeit der Schlusserbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament:

  • BayObLG, 03.09.1996 - 1Z BR 41/95

    Einfluß der landes- und reichsrechtlichen Fideikommissauflösungsgesetze auf einen

  • BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01

    Auslegung eines Testaments

  • OLG Hamm, 09.06.2004 - 15 W 319/03

    Keine Amtspflichtverletzung bei unterbliebener Anforderung eines

  • OLG Brandenburg, 07.04.2020 - 3 W 38/20

    Mangelnde Kenntnis des Ausschlagungsrechts kein Anfechtungsgrund

  • BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96

    Auslegung eines Ehegattenerbvertrags nach Scheidung der Ehe

  • OLG München, 12.10.2006 - 31 Wx 75/06

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis in gemeinschaftlichem Testament

  • BayObLG, 28.01.1998 - 1Z BR 173/97

    Versterben des Nacherben vor Eintritt des Nacherbfalls

  • BayObLG, 29.09.1998 - 1Z BR 67/98

    Rechtsschutzbedürfnis für die Erteilung eines Erbscheins

  • BayObLG, 04.07.1996 - 1Z BR 162/95

    Einsetzung eines Vorerben ohne Bestimmung eines Nacherben

  • BayObLG, 24.03.1999 - 1Z BR 33/99

    Auslegung eines Erbvertrages

  • BayObLG, 16.01.1997 - 1Z BR 84/96

    Erbvertragliche Bestimmungen bei Alleinerbschaft des behinderten Sohnes aus

  • BayObLG, 15.01.1998 - 1Z BR 117/97

    Abgrenzung von Nacherbfolge und Ersatzerbfolge

  • BayObLG, 28.09.1995 - 1Z BR 98/95

    Auslegung eines Testaments als Anordnung der Testamentsvollstreckung in Form der

  • BayObLG, 08.08.2000 - 1Z BR 109/00

    Gerichtliche Entscheidung vor Ablauf der Äußerungsfrist

  • BayObLG, 13.03.1997 - 1Z BR 33/97

    Fehlerhafte Testamentsauslegung aufgrund aktenwidriger Feststellungen -

  • BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 120/96

    Beteiligung der gesetzlichen Erben an Verfahren um Beschwerde des Testamentserben

  • BayObLG, 04.12.1997 - 1Z BR 112/97

    Testamentsauslegung bei Verfügung über wesentlichen Vermögensteil und Vorbehalt

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Rechtsprechung
   BayObLG, 26.10.1994 - 1Z BR 159/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2198
BayObLG, 26.10.1994 - 1Z BR 159/93 (https://dejure.org/1994,2198)
BayObLG, Entscheidung vom 26.10.1994 - 1Z BR 159/93 (https://dejure.org/1994,2198)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Oktober 1994 - 1Z BR 159/93 (https://dejure.org/1994,2198)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1896, 2201, 2225; FGG § 69 f.
    Erlöschen des Testamentsvollstreckeramtes

  • Wolters Kluwer

    Erlöschen des Amts eines Testamentsvollstreckers; Bestellung eines vorläufigen Betreuers für alle Vermögensangelegenheiten für die Ehefrau eines Erblassers

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Anerkennung als Ersatzvollstrecker und Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses; Aufhebung eines Amtes als Testamentsvollstrecker wegen Bestellung einer vorläufigen Betreuung; Beendigung der Testamentsvollstreckung als Folge; Rechtliche Einordnung ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beendigung des Testamentsvollstreckeramts durch Bestellung vorläufigen Betreuers für ihn

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 330 (Ls.)
  • DNotZ 1996, 102
  • FamRZ 1995, 962
  • Rpfleger 1995, 160
  • BayObLGZ 1994, 313
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 1 Z 42/87

    Testamentsvollstreckung; Testamentsauslegung; Rechtsfolgen; Tod;

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1994 - 1Z BR 159/93
    Zur Feststellung des Erblasserwillens ist der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände zu würdigen, auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (BayObLG FamRZ 1988, 325/326).

    Es hat sich jedoch nicht mit der Möglichkeit befaßt, daß ein dahingehender Wille des Erblassers, ebenso wie ein Ersuchen an das Nachlaßgericht um Ernennung eines Testamentsvollstreckers (vgl. dazu BayObLGZ 1991, 158/163 und BayObLG FamRZ 1988, 325/326), auch im Wege der ergänzenden Auslegung ermittelt werden kann.

    Dem Rechtsbeschwerdeführer ist allerdings anzugeben, daß die Feststellung, der Erblasser habe gemäß § 2197 Abs. 2 BGB einen Ersatzvollstrecker bestellt, auch im Wege der ergänzenden Auslegung getroffen werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 325/326 für das Ersuchen an das Nachlaßgericht).

    (4) Da der Erblasser somit die Testamentsvollstreckung hinsichtlich beider Erbteile fortbestehen lassen wollte, selbst aber nicht in geeigneter Weise für die Bestimmung der Person des Ersatzvollstreckers Vorsorge getroffen hat, ist nach den Grundsätzen der ergänzenden Testamentsauslegung anzunehmen, daß er gemäß § 2200 BGB das Nachlaßgericht um Ernennung dieses Ersatzvollstreckers ersucht hat, da sich andernfalls die Anordnung der Testamentsvollstreckung nicht mehr auswirken könnte (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 325/326).

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1994 - 1Z BR 159/93
    Dabei geht es jedoch nicht um die Ermittlung eines von der Erklärung losgelösten Willens, sondern um die Klärung der Frage, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (BGH NJW 1993, 256 ; BayObLG 1981, 79/82 und ständige Rechtsprechung).

    Von diesem klaren Wortlaut hat zunächst auch die Auslegung auszugehen (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 835/836 und BGH NJW 1993, 256 ).

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1994 - 1Z BR 159/93
    Kann sich der Richter trotz Auswertung aller Umstände von dem tatsächlich vorhandenen Willen des Erblassers nicht überzeugen, so muß er sich - wiederum unter Auswertung von Wortlaut und allen Umständen - notfalls mit dem Sinn begnügen, der dem Erblasserwillen am ehesten entspricht (BGHZ 86, 41/45).

    Erst wenn dieser Erblasserwille - unter Berücksichtigung des Inhalts der letztwilligen Verfügung - ermittelt ist, stellt sich die Frage, ob er in der Urkunde eine hinreichende Stütze findet und somit formgültig erklärt ist (BGHZ 86, 41/47 und ständige Rechtsprechung).

  • BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86

    Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1994 - 1Z BR 159/93
    aa) Diese Frage hatte das Landgericht als Vorfrage selbständig zu prüfen und zu entscheiden (vgl. BayObLGZ 1988, 42; 46).

    aa) Das Landgericht geht zunächst zutreffend davon aus, daß der Inhalt der vom Erblasser angeordneten Testamentsvollstreckung, insbesondere deren Rechtsnatur und Dauer sowie die Person des Testamentsvollstreckers bzw. desjenigen, dem dessen Bestimmung obliegt, durch Auslegung der letztwilligen Verfügung des Erblassers im Erbvertrag vom 30.11.1987 zu ermitteln sind (vgl. BayObLGZ 1988, 42/47 und BayObLG Beschluß vom 12.7.1994 1Z BR 148/93, insoweit in Report 1994, 51 nicht abgedruckt).

  • BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85

    Auslegung eines Testamentszusatzes; Gesonderte Unterzeichnung nachträglicher

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1994 - 1Z BR 159/93
    Von diesem klaren Wortlaut hat zunächst auch die Auslegung auszugehen (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 835/836 und BGH NJW 1993, 256 ).
  • BayObLG, 19.11.1985 - BReg. 1 Z 15/85

    Testamentsvollstrecker; Entlassung; Wichtiger Grund; Ernennung; Prüfung;

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1994 - 1Z BR 159/93
    Hierbei sind für die Bewertung nach ständiger Rechtsprechung des Senats Bedeutung und Umfang der Sache, der Wert des der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Vermögens, die voraussichtliche Dauer der Verwaltung, ferner Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit des Testamentsvollstreckers heranzuziehen; in der Regel nimmt der Senat einen Geschäftswert in Höhe von 10 % des Reinnachlaßwertes an (BayObLG FamRZ 1987, 101/104 sowie bei Plötz …
  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 1 Z 58/87
    Auszug aus BayObLG, 26.10.1994 - 1Z BR 159/93
    Für die Frage, ob vom Regelwert abzuweichen ist, sind, wie bei der Entlassung eines Testamentsvollstreckers (zur Anwendung der hierfür geltenden Grundsätze auch im Ernennungsverfahren vgl. Senatsbeschluß vom 7.4.1988 Breg 1 Z 58/87), die Verhältnisse des Einzelfalles angemessen zu berücksichtigen.
  • BGH, 15.12.1956 - IV ZR 238/56

    Veräußerung des vermachten Gegenstandes

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1994 - 1Z BR 159/93
    Hat der Erblasser Veränderungen, die nach der Testamentserrichtung wesentlich sind, nicht vorausgesehen oder erwogen, so ist zur Schließung einer solchen Lücke zu ermitteln, was nach der Willensrichtung des Erblassers im Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung als von ihm gewollt anzusehen sein würde, sofern er vorausschauend die spätere Entwicklung bedacht hätte (ergänzende Auslegung, vgl. BGHZ 22, 357/360 und BayObLGZ 1966, 390/394).
  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1994 - 1Z BR 159/93
    Insbesondere wäre von einer persönlichen Anhörung der Ehefrau im Hinblick auf deren körperlichen und geistigen Zustand ein die Entscheidung beeinflussendes Ergebnisses nicht mehr zu erwarten (vgl. BGHZ 40, 54/57 und BayObLGZ 1983, 153/161).
  • BayObLG, 24.06.1983 - BReg. 1 Z 124/82

    Voraussetzungen der Annahme einer Erbschaft

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1994 - 1Z BR 159/93
    Insbesondere wäre von einer persönlichen Anhörung der Ehefrau im Hinblick auf deren körperlichen und geistigen Zustand ein die Entscheidung beeinflussendes Ergebnisses nicht mehr zu erwarten (vgl. BGHZ 40, 54/57 und BayObLGZ 1983, 153/161).
  • BayObLG, 12.07.1994 - 1Z BR 148/93

    Berufung eines Testamentsvollstreckers

  • BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
  • BayObLG, 05.12.1966 - BReg. 1a Z 32/66

    Bedingung; Wirkung; Rechtsgeschäft; Zukünftig; Ungewiß; Abhängig

  • BayObLG, 07.05.1991 - BReg. 1a Z 65/90

    Rechtswirksame Anordnung der Testamentsvollstreckung ; Anordnung einer

  • RG, 21.03.1927 - IV 386/26

    Erbvertrag

  • RG, 28.10.1937 - IV 127/37

    1. Liegt ein Irrtum im Sinne des § 119 BGB. vor, wenn eine Partei das Bestehen

  • OLG Nürnberg, 16.07.2014 - 12 U 2267/12

    GmbH: Bestellung eines gemeinsamen Vertreters durch die Mitberechtigten an einem

    Hat der Erblasser Veränderungen, die nach der Testamentserrichtung eingetreten und für den Inhalt seiner Verfügung wesentlich sind, nicht erwogen, so ist zu ermitteln, was im Zeitpunkt der Errichtung des Testaments als von ihm gewollt anzusehen sein würde, sofern er diese Entwicklung bedacht hätte (vgl. BGHZ 22, 357; BGH, NJW 1957, 421; BayObLG, NJW-RR 1995, 330).
  • OLG Hamm, 28.06.2004 - 15 W 213/04

    Auslegung einer letztwilligen Verfügung: Erbvertrag oder Ehegattentestament

    Bei der Auslegung eines Erbvertrags muss bei vertragsmäßigen Verfügungen der erklärte übereinstimmende Wille der Vertragsparteien ermittelt werden, §§ 133, 157 BGB (BGHZ 106, 359 = NJW 1989, 2885; BayObLGZ 1994, 313, 319 = NJW-RR 1995, 330; 1995, 120, 123 = NJW-RR 1995, 904; FamRZ 1997, 911); für die Auslegung einseitiger Verfügungen gelten dagegen die allgemeinen Grundsätze der Testamentsauslegung (§ 2299 Abs. 2 S. 1 BGB).
  • BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95

    Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des

    Dabei ist zur Auslegung der einzelnen Verfügung der gesamte Inhalt der Testamentsurkunde einschließlich aller Nebenumstände heranzuziehen und zu würdigen (BayObLGZ 1994, 313/318).
  • BayObLG, 27.06.1997 - 1Z BR 240/96

    Ergänzende Auslegung bei Irrtum des Erblassers über Verhältnisse zur Zeit der

    Die Auslegung ist vorrangig an den vom Erblasser in der Verfügung erkennbar festgelegten Ziel auszurichten (BayObLGZ 1994, 313, 322).
  • OLG Hamm, 09.06.2004 - 15 W 319/03

    Keine Amtspflichtverletzung bei unterbliebener Anforderung eines

    Bei der Auslegung eines Erbvertrags muss bei vertragsmäßigen Verfügungen der erklärte übereinstimmende Wille der Vertragsparteien ermittelt werden, §§ 133, 157 BGB (BGHZ 106, 359 = NJW 1989, 2885; BayObLGZ 1994, 313, 319 = NJW-RR 1995, 330; 1995, 120, 123 = NJW-RR 1995, 904; FamRZ 1997, 911); für die Auslegung einseitiger Verfügungen gelten dagegen die allgemeinen Grundsätze der Testamentsauslegung (§ 2299 Abs. 2 S. 1 BGB).
  • BayObLG, 10.10.2003 - 3Z BR 103/03

    Vertretungsbefugnis im Verfahren zur Entlassung des Testamentsvollstreckers -

    Hierbei sind Bedeutung und Umfang der Sache, der Wert des der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Vermögens, die voraussichtliche Dauer der Verwaltung, ferner Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit des Testamentsvollstreckers heranzuziehen; in der Regel wird in der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts ein Geschäftswert in Höhe von 10 % des Reinnachlasswertes angenommen (vgl. die Entscheidungen des für Nachlasssachen zuständigen 1. Zivilsenats BayObLG FamRZ 1987, 101/104; BayObLGZ 1994, 313/325; 2001, 167/174).
  • OLG Brandenburg, 27.05.2004 - 9 WF 103/04

    Zur Berechnung eines Ehegattenunterhaltes und zur Gewährung von

    Die Leistungsfähigkeit des getrennt lebenden Ehegatten ist mithin anhand dessen Einkommens- und Vermögensverhältnissen zu prüfen (OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, 1100; OLG Nürnberg, NJW-RR 1995, 330).
  • BayObLG, 16.02.2000 - 1Z BR 32/99

    Zur Entlassung des Testamentsvollstreckers

    Für die Frage, ob vom Regelwert abzuweichen ist, sind die Verhältnisse des Einzelfalls angemessen zu berücksichtigen, u..a. auch der Wert des der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Vermögens; in der Regel nimmt der Senat einen Geschäftswert in Höhe von 10 % des Reinnachlaßwertes an (vgl. BayObLGZ 1994, 313/325 f.).
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